Medizinprodukte

Klare Ziele, komplexe Umsetzung: Die EU-Medizinprodukteverordnung auf dem Prüfstand

September 2022

Seit einigen Wochen mehren sich die Positionspapiere, Stellungnahmen und Pressemitteilungen von Industrievereinigungen, medizinischen Fachgesellschaften und Vertretungen von Krankenhäusern mit heftiger Kritik an der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR). Auch die Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg argumentieren ähnlich. Stimmen die Vorwürfe? Muss das mühsam beschlossene europäische Regelwerk tatsächlich vollständig auf den Prüfstand?

Die MDR hat eine lange wechselvolle Geschichte und stand seit Beginn in der Kritik von herstellenden Unternehmen. In ihren aufgeregten öffentlichen Meldungen muss sehr genau zwischen berechtigten Herausforderungen und absichtlicher Dramatisierung unterschieden werden.

Skandale um Medizinprodukte: Wie alles begann

Vor etwa zehn Jahren häuften sich in den Medien Berichte über Skandale mit Medizinprodukten. Brustimplantate, Elektroden implantierbarerer Defibrillatoren sowie verschiedene Metall-auf-Metall-Hüftendoprothesen stellen prominente Beispiele von Produkten dar, die aufgrund von Sicherheitsproblemen, Anwendungsrisiken oder akuter Patientengefährdung vom Markt genommen werden mussten. Eine ausführliche Dokumentation dieser Skandale findet sich in den sogenannten „Implant Files“ (Süddeutsche Zeitung Edition 2018). Die Ursachen für diese Skandale sind heterogen: in einem Fall war das kriminelle Handeln eines Firmenchefs, in anderen Fällen waren fehlende oder unzureichende klinische Daten vor der Markteinführung der entsprechenden Produkte sowie möglicherweise missverständliche Vorgaben in der Gebrauchsanweisung verantwortlich.

Reformprozess für eine neue Medizinprodukteverordnung

Die Skandale fielen in eine Zeit, in der intensive politische Debatten über eine Reform des europäischen Medizinprodukterechts geführt wurden. Ziel der geplanten Reform war es, durch klarere Regeln die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten zu verbessern und die Voraussetzungen für den Marktzugang zu vereinheitlichen. Mehrere Akteure – unter anderem auch der GKV-Spitzenverband – forderten, eine unabhängige, zentrale Zulassungsbehörde zu etablieren und die Entscheidung über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten nicht länger privatwirtschaftlichen Unternehmen, den sogenannten „Benannten Stellen“, zu überlassen. Diese Forderung ließ sich allerdings nicht gegen den Widerstand der Hersteller und ihrer Verbände durchsetzen.

Nach langen Diskussionen und vielen Kompromissen trat am 25. Mai 2017 die MDR in Kraft. Eine detaillierte Darstellung des Prozesses findet sich an anderer Stelle (Dettloff 2019). Die MDR enthält Anforderungen zur Erhöhung der Patientensicherheit, der Datenqualität und der Transparenz. Hersteller müssen nun höhere Anforderungen an die klinische Bewertung ihrer Produkte erfüllen und bei Hochrisikomedizinprodukten in der Regel klinische Prüfungen durchführen. Auch die Anforderungen an die Qualifikation der Benannten Stellen haben sich erhöht, außerdem werden künftig mehrere Informationen über verkehrsfähige Produkte im Internet öffentlich zugänglich.

Ein Besprechungstisch, vage sind Menschen zu sehen. Im Vordergrund steht eine Europafahne.

Lange Fristen zur Umsetzung

Um Herstellern, Benannten Stellen, den nationalen Behörden und auch der EU-Kommission ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die Umsetzung der neuen Regeln zu geben, wurde der Geltungsbeginn der Verordnung zunächst auf den 26. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurden Übergangsbestimmungen geschaffen, die es den Herstellern ermöglichen, ihre nach den alten Regeln zertifizierten Produkte bis zum 27. Mai 2024 in den Verkehr zu bringen bzw. bis zum 27. Mai 2025 auf dem Markt bereitzustellen. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde der Geltungsbeginn auf den 26. Mai 2021 weiter nach hinten verschoben (EU-Consilium 2020).

Von Beginn an interessensgeleitete Kritik

Seit Inkrafttreten der Verordnung riss die Kritik an den neuen regulatorischen Vorgaben sowie auch an ihrer langsamen Umsetzung durch die EU-Behörden von Seiten der Hersteller und deren Verbände nicht ab. Kritisiert wurde von Anfang an insbesondere die langsam fortschreitende Neubenennung Benannter Stellen (Osterloh 2021), Verzögerungen bei der Bereitstellung der Medizinproduktedatenbank EUDAMED (BVMed 2020) sowie die Tatsache, dass mehrere mögliche Rechtsakte durch die EU-Kommission zur Konkretisierung der Verordnung noch ausstehen. Die Unternehmen verschärften allerdings die bestehende Situation selbst durch eigenes Tun.

Das nachhaltige Klagen der Industrie blieb in der Politik nicht ungehört. Im Dezember 2021 richtete die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, basierend auf Forderungen der deutschen Medizinprodukte-Industrieverbände, einen Appell an das Bundesgesundheitsministerium, „sich auf europäischer Ebene mit Blick auf die MDR für spezielle Regelungen für Nischenprodukte und bewährte Bestandsprodukte einzusetzen“ (Gesundheitsministerkonferenz 2021).

Nochmalige Dramatisierung

Nunmehr hat sich der Ton weiter verschärft. Am 9. Juni 2022 veröffentlichte beispielsweise die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Pressemitteilung (DKG 2022), in der sie dringenden Handlungsbedarf postulierte, denn die MDR gefährde die Patientenversorgung. Sie führe zu einer „bedrohlichen Unterversorgung mit dringend benötigten Medizinprodukten“. Die Regelung sei ein „bürokratisches Monster“, es fehlten bereits jetzt z. B. OP-Instrumente. In diesen Chor stimmte auch die Ärzteschaft ein. Demnach sei die MDR „nichts anderes als ein totes Pferd, dass man besser nicht mehr reitet“ (Berliner Morgenpost 2022). Auch warnte beispielsweise der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. ebenfalls vor „Versorgungsengpässen für Medizinprodukte“, weil die neue Verordnung „eine langwierige und kostenintensive Neuzertifizierung auch für bereits lange bestehende Produkte“ vorschreibe (SpiFA 2022). Die MDR solle inhaltlich überarbeitet oder ihr Geltungsbeginn durch Fristverlängerungen über das Jahr 2024 hinaus um einige weitere Jahre ausgesetzt bzw. verschoben werden.

Die Klagen der Industrie lassen sich kaum belegen

Glaubt man einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages unter den Herstellern von Medizinprodukten (DIHK 2022), scheinen vor allem die Kapazitäten der Benannten Stellen für die Neuzertifizierung von Bestandsmedizinprodukten ein Problem zu sein. Diese seien kaum ausreichend, um die bis 2024 auslaufenden Zertifikate zu erneuern. Beim Versuch einer genaueren Betrachtung der Faktenlage offenbart sich allerdings eine ernüchternde Tatsache: Es lassen sich überhaupt keine Aussagen über das tatsächliche Ausmaß des Problems treffen, denn veröffentlichte Daten sind Mangelware. Es gibt nicht einmal eindeutige Zahlen darüber, wie viele Medizinprodukte sich derzeit überhaupt auf dem europäischen Markt im Verkehr befinden. Der Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) gibt an, dass bisher laut EU-Kommission etwa 1.000 Zertifikate nach der neuen EU-Verordnung ausgestellt seien und zum Ende des Übergangszeitraums insgesamt 24.000 Produktzertifikate erneuert werden müssten (BVMed 2022). Diese Zahl lässt sich jedoch nicht prüfen.

Übergangsfristen wurden ausgenutzt

Sicher scheint nur zu sein, dass die derzeit verfügbaren 32 Benannten Stellen (Stand September 2022) aktuell vollkommen ausgelastet sind und über keine freien Kapazitäten verfügen, auch wenn die Anzahl der Mitarbeitenden massiv aufgestockt wurde und die Stellen insgesamt über höhere Arbeitskraftkapazitäten verfügen als jemals zuvor. Ebenfalls scheint sicher zu sein, dass nahezu alle Medizintechnikunternehmen ihre Produkte vor dem endgültigen Geltungsbeginn der neuen EU-Verordnung im Mai 2021 noch schnell nach den Regeln der alten Richtlinien haben re-zertifizieren lassen, um so lange wie möglich von den Übergangsfristen zu profitieren und den verschärften Regelungen der Verordnung damit auszuweichen. Der Weg, die Produkte bereits in der Übergangszeit nach neuem Recht zertifizieren zu lassen, wurde anscheinend nur selten gegangen – was teilweise auch daran liegen mag, dass zu Beginn nur wenige Benannte Stellen für Zertifizierungstätigkeiten nach der neuen Verordnung bereit waren. Die Re-Zertifizierungswelle nach altem Recht in der Übergangszeit hat jedenfalls bedeutend zur Verschärfung des Problems beigetragen.

Eine Frau hält eine Knieprothese in beiden Händen

Unternehmen drohen mit Marktrücknahme von Produkten

Mehrere Unternehmen haben nun angegeben, dass sie aufgrund der mit der Neuzertifizierung verbundenen Kosten und aufgrund des erhöhten Aufwands die Marktrücknahme ihrer Produkte erwägen. Allerdings gibt es auch zum tatsächlichen Ausmaß dieser Abkündigungen vom Markt nur wenige verlässliche Quellen. Eine gewisse Konsolidierung des Marktes war im Zusammenhang mit der neuen Verordnung immer zu erwarten, denn es ist selbstverständlich anzunehmen, dass Produkte, die nicht mehr dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen oder vor kurzem durch neuere Entwicklungen abgelöst wurden, von ihren herstellenden Unternehmen nicht neu zertifiziert werden. Es gibt jedoch auch Berichte, dass Produkte abgekündigt werden, die versorgungsrelevant sein könnten. Für eine genaue Analyse dieses Problems fehlen allerdings konkrete Daten. Es gibt nicht einmal belastbare Zahlen darüber, in welcher Größenordnung durch die neue Verordnung die Zertifizierungskosten bei den Benannten Stellen gestiegen sind. Im Einzelfall wird von Kostensteigerungen um das Doppelte, das Zehnfache oder gar das Hundertfache berichtet, sodass teilweise sechsstellige Zertifizierungskosten anfallen würden.

Hersteller waren und sind immer verpflichtet, Produktsicherheit zu garantieren

Mehrere Unternehmen und auch Stimmen aus der Politik beklagen außerdem, dass durch die Vorgaben der neuen Verordnung auch mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand „klinische Prüfungen mit etablierten Medizinprodukten durchgeführt werden müssten, die sich jahrelang im Markt bewährt“ hätten (z. B. Landesregierung Baden-Württemberg 2022). Diese Kritik ist insofern irritierend, als dass herstellende Unternehmen auch nach altem Recht immer verpflichtet waren, ihre Produkte auf dem Markt zu beobachten und deren Sicherheit und Leistungsfähigkeit zu überwachen. Demzufolge hätte nicht nur die Möglichkeit, sondern eigentlich auch die Pflicht bestanden, im Laufe der letzten Jahre klinische Daten zur Leistungsfähigkeit der fraglichen Produkte zu sammeln. Spätestens seit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung im Mai 2017 musste den Unternehmen auch klar sein, was auf sie zukommt – und sieben Jahre sind aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes eine ausreichende Zeit gewesen, um die notwendigen Daten auch ohne großen Mehraufwand zu generieren.

Versorgungssicherheit ist immer zu gewährleisten

Selbstverständlich muss die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten mit sicheren und leistungsfähigen Medizinprodukten jederzeit gewährleistet sein. Klar ist auch, dass die MDR grundlegende Änderungen im Prüf- und Zulassungsprozess von Medizinprodukten mit sich bringt. Die Änderungen sind politisch gewollt und haben das Ziel, Qualität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit und damit den patientenrelevanten Nutzen der Produkte insgesamt besser zu gewährleisten als früher. Dieses Ziel ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes zentral. Wie eingangs erwähnt, zeigen viele konkrete Beispiele rund um die Skandale der Vergangenheit, dass es ein erhebliches Qualitätsdefizit im EU-Medizinprodukterecht gab und dass dringender Handlungsbedarf bestand. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist es daher nicht zielführend, jetzt über grundlegende inhaltliche Änderungen an der Verordnung zu diskutieren. Stattdessen müssen so schnell wie möglich Daten auf den Tisch, die eine verlässliche Grundlage für eine Bewertung des tatsächlichen Ausmaßes des Problems darstellen.

Vorschlag für gezielte Maßnahmen zur Lösung von Problemen

Parallel dazu sollten Maßnahmen getroffen werden,

  • die eine optimale Nutzung der bestehenden Ressourcen durch Optimierung der Prozesse bei den Benannten Stellen sicherstellen, um in der verbleibenden Zeit so viele Zertifikate wie möglich zu bearbeiten und zu erneuern,
  • die den Benennungsprozess von weiteren Benannten Stellen beschleunigen, um die Kapazitäten schnellstmöglich auszubauen und
  • die klarere und einheitlichere Regeln für die klinische Bewertung von Bestandsprodukten vorgeben, um Medizintechnikunternehmen und Benannten Stellen die Sammlung und Auswertung der notwendigen klinischen Daten zu erleichtern.

Einige Empfehlungen zur Umsetzung genau dieser Maßnahmen wurden kürzlich von der zuständigen Koordinierungsgruppe Medizinprodukte bei der EU-Kommission (Medical Devices Coordination Group, MDCG) veröffentlicht (MDCG 2022). Die veröffentlichten Vorschläge sind begrüßenswert und bilden eine gute Grundlage für die weitere Debatte. Dafür sollten nun kurzfristig möglichst detaillierte Informationen über geplante Produktabkündigungen und ihre mögliche Versorgungsrelevanz durch die EU-Kommission gesammelt und durch die MDCG ausgewertet werden. Für Unternehmen, die aus ökonomischen Erwägungen heraus trotz bestehender dringlicher Versorgungsrelevanz ihrer Produkte eine Marktrücknahme erwägen oder die von einer Markteinführung in Europa absehen, sollten wirtschaftliche Anreize erwogen werden, die ein Inverkehrbringen nach den Regeln der neuen MDR dennoch attraktiv machen. Diese Anreize dürfen jedoch nicht auf Kosten der Vorgaben an die klinische Bewertung und an den Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Produkte gehen. Denkbar wären hier Zertifizierungen mit Auflagen, die eine Anwendung mit gleichzeitiger Gewinnung von ggf. für eine abschließende Bewertung noch ausstehenden klinischen Daten ermöglichen.

Eine bloße Fristverlängerung oder verlängerte Aussetzung des Geltungsbeginns der Verordnung sollte nicht erfolgen. Stattdessen könnte für Bestandsprodukte, für die eine Neuzertifizierung bis zum Fristende im Mai 2024 nicht zu erreichen ist, eine Sonderregelung geschaffen werden. Beispielsweise könnten Hersteller, die nachweisen können, dass sie die Bewertung ihrer Produkte bei einer Benannten Stelle beantragt haben, für einen befristeten Zeitraum bis zum Vorliegen der abschließenden Bewertung dieser Benannten Stelle eine Ausnahmegenehmigung für die Weitervermarktung dieser Produkte erhalten. Kanada hat für ein ähnlich gelagertes Problem diesen Lösungsweg mit Erfolg beschritten (Government of Canada 2018). (mde)

Literatur

Berliner Morgenpost. Medizinprodukte werden knapp: Lauterbach unter Druck. Artikel von Miguel Sanches, 14.07.2022. URL: https://www.morgenpost.de/vermischtes/article235882819/medizinprodukte-engpaesse-kritik-lauterbach.html (Zugriff am 05.09.2022).

BVMed. EUDAMED und die deutsche Spielart. Stellungnahme vom Dezember 2020. URL: https://www.bvmed.de/de/recht/eu-medizinprodukte-verordnung-mdr/eudamed (Zugriff am 05.09.2022).

BvMed, Pressemeldung vom 29.08.2022. URL: https://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pressemeldungen/dramatische-mdr-engpaesse-bvmed-unterstuetzt-bmg-aktivitaeten-und-neues-mdcg-papier-weitere-schritte-notwendig?pk_campaign=tsr_CHK&pk_kwd=startseite_tsr-aktuelles-gT_mi_dramatische-mdr-engpaesse-bvmed-unterstuetzt-bmg-aktivitaeten-und-neues-mdcg-papier-weitere-schritte-notwendig ( Zugriff am 05.09.2022)

Deutsche Krankenhausgesellschaft, Pressemitteilung vom 08.06.2022. URL: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/dringender-handlungsbedarf-eu-verordnung-gefaehrdet-die-patientenversorgung/ (Zugriff am 05.09.2022).

Dettloff M. Implant Files, Medizinprodukterecht und Patientensicherheit: Antworten der Politik. Gesundheits- und Sozialpolitik 1/2019:09-15.

DIHK, Befragung zur MDR 2022. URL: https://www.dihk.de/resource/blob/71154/0f2e95a081d5f9a717c3c03e91d2c03e/unternehmensumfrage-eu-medizinprodukteverordnung-data.pdf (Zugriff am 05.09.2022).

EU Consilium, Beschlusstext. URL: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-10-2020-INIT/en/pdf (Zugriff am 05.09.22).

Gesundheitsministerkonferenz, Beschluss 2021. URL: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=258&jahr=2021 (Zugriff am 05.09.2022)

Government of Canada, Notice 2018. URL: https://www.canada.ca/en/health-canada/services/drugs-health-products/medical-devices/activities/international/transition-medical-device-single-audit-program/certification-cycle-notice.html (Zugriff am 05.09.2022).

MDCG, Position Paper 2022-14. URL: https://health.ec.europa.eu/system/files/2022-08/mdcg_2022-14_en.pdf (Zugriff am 05.09.2022).

Osterloh F. Medizinprodukte: 2024 drohen Engpässe. Dtsch Arztebl 2021; 118(22): A-1094 / B-901.

SPECTARIS, Pressemitteilung vom 23.12.2021. URL: https://www.spectaris.de/medizintechnik/aktuelles/detail/gesundheitsminister-der-laender-warnen-vor-versorgungsengpaessen-durch-die-mdr/ (Zugriff am 05.09.2022).

SpiFA. Pressemitteilung vom 02.08.2022. URL: https://spifa.de/versorgungsengpaesse-fuer-medizinprodukte/ (Zugriff am 05.09.2022).

Süddeutsche Zeitung Edition. Gefahr im Körper. Das riskante Geschäft mit der Gesundheit. München 2018. ISBN:978-3-86497-503-5.

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