Digitalisierung im Gesundheitswesen
Papierlos zur zahnärztlichen Behandlung
Zahnarztpraxen können seit dem 1. Juli zahnmedizinische Behandlungen digital bei den Krankenkassen beantragen. Die bisherigen papiergebundenen Prozesse werden damit vollständig abgelöst. Möglich geworden ist dies durch das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ). Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatten sich auf die Einführung des EBZ verständigt, das nun nach einer sechsmonatigen Pilotierung bundesweit zur Verfügung steht.