Prognose des Schätzerkreises für 2023
Für das kommende Jahr erwartet der Schätzerkreis reguläre Einnahmen (Beiträge und Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Aufgaben) von rund 263,2 Mrd. Euro. Weiterhin hatten die Expertinnen und Experten zu diesem Zeitpunkt die mit dem Kabinettsentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehenen zusätzlichen Gelder aus dem Bundeshaushalt von 3 Mrd. Euro – davon 1 Mrd. Euro als Darlehen – und darüber hinaus vorgesehene Mittelzuflüsse aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (rund 5 Mrd. Euro) sowie aus den Reserven der Krankenkassen (3,9 Mrd. Euro) zu berücksichtigen. Im Ergebnis standen nach dieser Prognose für das Jahr 2023 Gesamteinnahmen für Zuweisungen an die Krankenkassen in Höhe von rund 275,1 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2023 wurden auf rund 299,9 Mrd. Euro geschätzt. Somit hätte sich für die Krankenkassen eine Unterdeckung von rund 24,8 Mrd. Euro ergeben. Dieser nicht durch Zuweisungen des Gesundheitsfonds gedeckte Finanzbedarf hätte rechnerisch einem Zusatzbeitragssatzniveau von etwa 1,5 Prozent entsprochen, also einer Anhebung um durchschnittlich 0,12 Prozentpunkte gegenüber dem für das Jahr 2022 festgelegten Zusatzbeitragssatz von 1,36 Prozent.
Anpassungen des Gesetzgebers führen zu höherem Zusatzbeitrag
Nach der Schätzerkreisprognose nahm der Bundestag allerdings Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Der Gesetzgeber hat die zwangsweise Vermögensabführung der Krankenkassen um 1,4 Mrd. Euro reduziert, um das Risiko einer finanziellen Destabilisierung einzelner Krankenkassen zu vermeiden. Diese Änderung bewirkt allerdings, dass im Gegensatz zur Schätzerkreisprognose im kommenden Jahr nur noch 273,7 Mrd. Euro für die Zuweisungen zur Verfügung stehen. Bei einer unveränderten Ausgabenschätzung vergrößert sich die Unterdeckung nun auf rund 26,2 Mrd. Euro, was einem rechnerischen Zusatzbeitragssatzniveau von etwa 1,6 Prozent entspricht.
Entsprechend hat das BMG am 31. Oktober 2022 den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 auch mit 1,6 Prozent bekanntgegeben. Im Ergebnis sind zum Jahreswechsel Beitragssatzanhebungen in der Größenordnung von durchschnittlich 0,3 Prozentpunkten zu erwarten.