Stefanie Stoff-Ahnis machten die von den Ländern angestrebten Ausnahmeklauseln zu den Leistungsgruppen Sorgen. Für eine flächendeckend qualitativ hochwertige Versorgung sei es entscheidend, dass die angelegten Qualitätskriterien, an die auch die zukünftigen Vorhaltepauschalen geknüpft seien, bundesweit einheitlich gelten. Jede Ausnahme, die die Länder durchsetzen, könne die Qualität der stationären Versorgung aufweichen und die Krankenhausstruktur zementieren, statt sie zu verändern.
Widersprüchliche Analysen zu den Auswirkungen
Einer der strittigen Punkte der Reform sind die vorgeschlagenen 1i-Krankenhäuser, die einen Teil der Grundversorgung der Bevölkerung übernehmen sollen. Tino Sorge zeigte sich skeptisch, dass die Bevölkerung die angestrebten Gesundheitszentren annehmen würde und dass das Personal in diesen Strukturen arbeiten möchte. Er bemängelte die Kommunikation des Bundesgesundheitsministeriums als unzureichend, um Sorgen der Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Regionen, abzubauen. Dass diese Sorgen vor Krankenhausschließungen berechtigt seien, zeige eine kürzlich vorgestellte Auswirkungsanalyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Hier erntete er klaren Widerspruch von Stefanie Stoff-Ahnis, die die methodische Ausgestaltung dieser Analyse kritisierte: Die bisher kursierenden Zahlen zu zukünftigen Krankenhausstandorten berücksichtigten gerade nicht, dass es zu Konzentrations-, Fusions- oder Umwandlungsprozessen in den Häusern kommen werde, sondern wendeten eine Fallbeillogik an und suggerierten, dass Einrichtungen flächendeckend schließen müssten. Das sei nicht der Fall.
Alle Beteiligten mitnehmen
Auch das Thema der Einbeziehung der Selbstverwaltung und die erwarteten Kosten der Reform kamen zur Sprache. Dr. Janosch Dahmen betonte, dass die Koalition verschiedene Wege für einen Reformweg ausgelotet, sich aber letztlich für eine sehr schlanke Expertenkommission entschieden hätte, die Vorschläge erarbeitet. Im weiteren Prozess sollten selbstverständlich alle relevanten Akteurinnen und Akteure einbezogen werden. Dr. Christos Pantazis unterstützte diesen Gedanken, da mit Blick auf die desolate Lage der Krankenhäuser keine Zeit für einen intensiven Beteiligungsprozess mit Krankenkassen, Krankenhausträgern u. a., wie z. B. Niedersachsen ihn durchführt, bestände. Dass nun die Selbstverwaltung außen vor bleibt, sei ein - so wörtlich - Kollateralschaden.
Was kostet die Reform?
Prof. Greiner war der Meinung, dass eine umfassende Krankenhausreform nicht zum Nulltarif zu bekommen sei. Als Beispiel diene die Krankenhausreform in Dänemark, die rund 20 Milliarden Euro gekostet habe. Die Spekulationen über möglicherweise hohe Kosten wirken zum jetzigen Zeitpunkt allerdings reformabschreckend, meinte Stefanie Stoff-Ahnis. Der Bundesgesundheitsminister betone immer wieder, dass Gelder umverteilt würden, da weder im Bundeshaushalt noch in der gesetzlichen Krankenversicherung finanzielle Spielräume vorhanden seien. Für Dr. Janosch Dahmen sind die inhaltlichen Festlegungen in der Reform prioritär, danach würde man sehen, was diese kosten könnten.
Einigkeit bestand abschließend auf dem Podium, dass für das Gelingen der Reform entscheidend sein werde, wie die Bevölkerung in der Umsetzung mitgenommen wird. Hier bestehe gerade in der Kommunikation noch Raum zur Verbesserung. (jah, faf)