Vergütungsverhandlungen
Die Selbstverwaltung entscheidet: 2,1 Mrd. Euro mehr Honorar für Ärzte- und Psychotherapeutenschaft
Die jährlichen Verhandlungen über die Honorare der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft konnten in diesem Jahr durch eine gemeinsame Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschusses zum Abschluss gebracht werden: Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024 voraussichtlich 2,1 Mrd. Euro zusätzlich für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen.