Vergütungsverhandlungen

Die Selbstverwaltung entscheidet: 2,1 Mrd. Euro mehr Honorar für Ärzte- und Psychotherapeutenschaft

Dezember 2023

Die jährlichen Verhandlungen über die Honorare der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft konnten in diesem Jahr durch eine gemeinsame Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschusses zum Abschluss gebracht werden: Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024 voraussichtlich 2,1 Mrd. Euro zusätzlich für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen.

Die diesjährigen Verhandlungen standen unter dem Eindruck der hohen Inflationsraten. Die Ärzteseite forderte vor diesem Hintergrund einen Vergütungsanstieg von insgesamt mehr als 10 Prozent. Diese Forderung wurde von der Kassenseite als völlig unbegründet zurückgewiesen. Stattdessen hat der GKV-Spitzenverband ein auf Basis des seit Jahren verwendeten datengestützten Verfahrens ermitteltes Angebot in Höhe von 2,1 Prozent unterbreitet. Auf der Suche nach einem fairen Ausgleich zogen sich die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über mehrere Wochen hin.

Die Verhandlungen beinhalten im Wesentlichen zwei Honorarkomponenten: eine Preiskomponente („Orientierungswert“) und eine Mengenkomponente („Behandlungsbedarf“). Während die Anpassung des Orientierungswertes die Kostenentwicklung in den Arztpraxen berücksichtigt, wird der Behandlungsbedarf mit der Veränderung der Krankheitslast (Morbidität) der Versicherten angepasst. Intensiv verhandelt wurde insbesondere die Anpassung der Preiskomponente.

Arzt und Patientin vor einem PC-Monitor

Steigende Personalkosten werden künftig früher berücksichtigt

Mitte September konnte schließlich im Erweiterten Bewertungsausschuss eine Einigung zwischen allen Beteiligten erzielt werden. Gemeinsam vereinbarten KBV und GKV-Spitzenverband, dass der Orientierungswert im Jahr 2024 um 3,85 Prozent angehoben wird. Infolgedessen stehen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im nächsten Jahr zusätzlich rund 1,6 Mrd. Euro zur Deckung vor allem der gestiegenen Praxiskosten zur Verfügung. Darüber hinaus verständigte man sich darauf, ab dem nächsten Jahr die steigenden Personalkosten in den Arztpraxen bei der Anpassung des Orientierungswertes zeitnäher und damit direkter als bisher zu berücksichtigen.

Prognose der Ausgaben für das Jahr 2024

Erhöhung des Orientierungswertes 2024 um 3,85 % (Preiskomponente) ca. 1,6 Mrd. Euro
Anpassung der Mengenkomponente in 2024 aufgrund der Morbiditätsveränderung ca. 0,1 Mrd. Euro
Neue Leistungen und Mengenentwicklung der extrabudgetären Leistungen ca. 0,4 Mrd. Euro
Erwarteter Gesamtanstieg 2024 ca. 2,1 Mrd. Euro

Die Entscheidungen der Bundesebene sind die Grundlage für die in den kommenden Wochen und Monaten zu führenden Verhandlungen auf regionaler Ebene, wo unter Umständen zusätzliche regionale Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen vereinbart werden. Diese zusätzlich vereinbarten Honoraranpassungen für das Jahr 2024 sind nicht in der Ausgabenprognose berücksichtigt. (beg)

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