Finanzierung über Beitragszahlende ist kritikwürdig
Mit dem Pflegeberufegesetz hatte der Gesetzgeber entschieden, dass die Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung nicht in den Aufgabenbereich der Beitragszahlenden der Krankenversicherung und Pflegeversicherung fällt. Die akademische Ausbildung ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates und ergibt sich aus der verfassungsrechtlich verankerten Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die Finanzierungsverantwortung obliegt somit den Bundesländern beziehungsweise den Bundesländern und dem Bund gemeinsam, soweit es sich um Aufgaben von überregionaler Verantwortung handelt. Nun aber hat der Bundestag die Finanzierung des Praxisteils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert. Somit wird die Vergütung von Teilen eines Hochschulstudiums der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zugeordnet. Dabei handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung. Diese gesetzlichen Neuregelungen lehnt der GKV-Spitzenverband nachdrücklich ab.
Länder fordern Finanzierungsänderung
Auch der Bundesrat hält es laut seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2023 nicht für angemessen, dass die aus den Ausbildungen resultierenden Kosten von den Pflegebedürftigen und ihren Familien getragen werden. Vielmehr sind diese Kosten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe dem Staat zuzuordnen.
Weitere Regelungen
Andere fachliche und fachfremde Regelungen betreffen zum Beispiel das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, die spezielle sektorenübergreifenden Versorgung oder die Begrenzung des Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen in den Haushalten der Krankenkassen. Zudem wurden Änderungen aufgenommen, mit denen im Pflegestudium nun Kompetenzen zur späteren eigenverantwortlichen Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten (diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz) vermittelt werden. Diese Regelung wird aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes Wechselwirkungen mit bestehenden Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen haben.
Der Gesetzentwurf wurde am 24.11.2023 im Bundesrat angenommen, das Gesetzgebungsverfahren wird vermutlich noch im Dezember abgeschlossen. (rba)