Im Mai 2022 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Dieser sieht vor, elektronische Patientenakten für die Gesundheitsversorgung in der EU grenzüberschreitend verfügbar zu machen. Patientinnen und Patienten sollen das Recht haben, ihre Daten bei einer Behandlung im Ausland zu nutzen und elektronische Rezepte in einem anderen Mitgliedstaat einzulösen. Auch für Forschung, Innovation, Entwicklung künstlicher Intelligenz und personalisierte Medizin sowie Politikgestaltung sollen Gesundheits- und Abrechnungsdaten europaweit ausgetauscht werden.
Positionen des Rates und des Europaparlaments festgelegt
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben erst vor kurzem ihre jeweiligen Positionen zu diesem Vorschlag festgelegt. Der Trilog begann daraufhin im Dezember 2023.
Parlament und Rat sind sich einig, dass es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben soll, den Patientinnen und Patienten ein Widerspruchsrecht gegen die Speicherung ihrer persönlichen Daten in einer elektronischen Patientenakte und die Teilnahme am europaweiten Austausch einzuräumen. Die in Deutschland für die Nutzung der ePA vorgesehene Widerspruchsregelung (Opt-out) wäre damit europarechtskonform. Außerdem drängt der Rat auf längere Umsetzungsfristen für die Einrichtung des Datenraums als ursprünglich von der Kommission vorgesehen.