Arzneimittel

Versicherte haben Anspruch auf Medikationsplan

Dezember 2016

Seit dem 1. Oktober 2016 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete, systemisch wirksame Arzneimittel über eine Dauer von mindestens 28 Tagen anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Diesen erstellt die behandelnde Vertragsärztin bzw. der behandelnde Vertragsarzt.

Die Neuerung geht zurück auf das E-Health-Gesetz, das am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Darin wurden Regelungen zur Einführung eines standardisierten Medikationsplans geschaffen, der einen Überblick über die aktuelle Medikation von Patientinnen und Patienten geben soll.

Pfleger verteilt Medikamente in Ausgabegläschen

Für die Erstellung bzw. Aktualisierung der Medikationspläne durch Haus- oder Fachärztinnen bzw. -ärzte haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung entsprechende Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen.

Elektronische Medikationspläne geplant

Perspektivisch sollen die Medikationspläne auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Falls die Versicherten es wünschen, müssen ab 2019 die Aktualisierungen am Medikationsplan von allen Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern direkt auf der eGK vorgenommen werden.

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