Telematikinfrastruktur

Einigung über Finanzierungs-Vereinbarungen erzielt

Juni 2017

Durch den entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik von Anfang Juni dieses Jahres kann der Online-Produktivbetrieb Stufe 1 der Telematikinfrastruktur nun an den Start gehen – mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Online-Anwendung. Neben allen technischen Voraussetzungen waren dafür Vereinbarungen zur Finanzierung der erforderlichen Erstausstattungs- und Betriebskosten zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringerorganisationen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erforderlich.

Im Falle der KBV erfolgte die Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes am 28. April 2017. Mit dem Ergebnis zeigten sich beide Seiten zufrieden. Konkret wurde vereinbart, dass der Erstattungsbetrag für die Anschaffung eines VSDM-Konnektors (der für die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur vorbereitet ist) zunächst 2.620 Euro beträgt. Dieser Betrag gilt ausschließlich für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent, wobei der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.

Medizinische Fachangestellte im Gespräch mit einer Patientin

Für ein stationäres Kartenterminal wurde ein Erstattungsbetrag von 435 Euro vereinbart, für ein mobiles Kartenterminal 350 Euro. Die Anzahl der Kartenlesegeräte richtet sich analog dem Basis-Rollout nach der Größe der Praxis. Hinzu kommen eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie Beträge für den laufenden Betrieb in Höhe von 421,25 Euro pro Quartal bis einschließlich des zweiten Quartals 2018 und 371,25 Euro pro Quartal ab dem dritten Quartal 2018.

Einigung mit der KZBV

Auch mit der KZBV konnte bereits Ende März erfolgreich eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die konkreten Erstattungsbeträge werden hier noch im Rahmen einer gesonderten Pauschalenvereinbarung festgelegt.

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