Ernährungstherapie vergrößert Versorgungsangebot
Es wird geschätzt, dass in Deutschland ca. 23.000 Betroffene leben, die aktuell üblicherweise in spezialisierten Zentren (z. B. Hochschulambulanzen) mit Ernährungstherapie versorgt werden. Die mit der Zentrumsversorgung verbundenen teils langen Anfahrtswege für Patientinnen und Patienten und die relativ geringe Dichte an Versorgungsmöglichkeiten für Erwachsene mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen bzw. Mukoviszidose haben den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu veranlasst, das Versorgungsangebot mit Ernährungstherapie zu verbreitern und als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren. Die Verordnung erfolgt vorwiegend durch auf die jeweilige Erkrankung spezialisierte Ärztinnen und Ärzte. Sie kann in Ausnahmefällen aber auch einmal von nicht spezialisierten Haus- oder Fachärztinnen bzw. -ärzten ausgestellt werden. Erbracht wird Ernährungstherapie laut Zulassungsempfehlung von besonders qualifizierten „DiätassistentInnen, Diplom-OectotrophologInnen und ErnährungswissenschaftlerInnen, die umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung der Erkrankungsbilder vorweisen können“.
Rahmenempfehlungen ermöglichen Verordnung
Der GKV-Spitzenverband hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den ernährungstherapeutischen Berufsverbänden erfolgreich Gespräche über Rahmenempfehlungen zur Durchführung der Therapie sowie den Zulassungsbedingungen geführt. Die Rahmenempfehlungen beschreiben neben den Bedingungen für das Erbringen der Leistung auch die Inhalte der einzelnen ernährungstherapeutischen Maßnahmen. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den ernährungstherapeutischen Berufsverbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. In den Zulassungsempfehlungen sind die räumlichen und sächlichen Anforderungen an eine ernährungstherapeutische Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer definiert worden. Damit sind die wesentlichen Grundlagen dafür geschaffen worden, dass der neue Heilmittelbereich pünktlich am 1. Januar 2018 starten kann.