Mehrfachuntersuchungen vermeiden
Wichtig ist auch, dass die Zweitmeinung als Prüfung der Indikationsstellung auf Grundlage der bereits durchgeführten Diagnostik erstellt wird. Ein völliger Neubeginn oder die Wiederholung der Diagnostik bei einem anderen Arzt, einer anderen Ärztin oder einem anderen Krankenhaus ist nicht vorgesehen. So wird das Risiko minimiert, dass Doppel- und Mehrfachuntersuchungen an die Stelle fragwürdiger Eingriffe treten oder noch dazukommen. Der Beschluss liegt derzeit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG tritt er in Kraft. Anschließend können die neuen Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen werden.
Dem Nutzen auf der Spur bleiben
Das Zweitmeinungsverfahren ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Versorgung, in der Patientinnen und Patienten nicht befürchten müssen, dass sie unnötig operiert werden. Erfolgreich kann das neue Zweitmeinungsverfahren aber nur dann sein, wenn weiter an der Verbesserung der Erkenntnislage über den Nutzen von Eingriffen und den Rahmenbedingung für deren Durchführung gearbeitet wird. Denn klar ist: Je unsicherer die vorhandenen Informationen über den Nutzen eines Eingriffs sind, desto eher können andere Faktoren Einfluss auf eine Empfehlung zu diesem Eingriff haben.