Zur Erleichterung der damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten wurde eine bereits im GKV-Spitzenverband existierende IT-Anwendung im Hebammenbereich um ein weiteres Modul zur Qualitätsprüfung von Hebammenleistungen ergänzt. Dieses ermöglicht eine rechtssichere anonyme Stichprobenziehung. Darüber hinaus erfolgt eine automatisierte Versendung des Anschreibens des GKV-Spitzenverbandes an die zu überprüfende Hebamme. Ein vom GKV-Spitzenverband in diesem Zusammenhang erstelltes Formblatt, welches dazu dient, der Hebamme die Bereitstellung der Unterlagen zu erleichtern, wird mit einem individuellen Barcode ausgestattet. Somit wird eine automatische Übertragung sämtlicher von den Hebammen per Post zur Verfügung gestellter Unterlagen in den Datensatz der jeweiligen Hebamme gewährleistet.
Die erste Stichprobenziehung wurde im Januar 2019 durchgeführt. Danach hatten die Hebammen mehrere Wochen Zeit, die oben genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In der nächsten Ausgabe berichten wir im dritten Teil der Artikelserie über die ersten Erfahrungen mit der Prüfung dieser Unterlagen. Den ersten Teil der Serie finden Sie hier. (ckö, ema)