Darüber hinaus wertete der GKV-Spitzenverband die Angaben der Hebamme auf den statistischen Erhebungsbögen über die Anzahl der begonnenen und erfolgreich beendeten Geburten pro Jahr im häuslichen Umfeld aus - inkl. der Angaben, wie viele Geburten „in Ruhe“ oder „in Eile“ dann doch noch in eine Klinik verlegt werden mussten und aus welchen Gründen. Geprüft wurde hierbei insbesondere, ob die bundesweiten Durchschnittszahlen überschritten wurden. Ist dies der Fall, ist eine Kaskade von Maßnahmen/Konsequenzen vorgesehen, die dann eingeleitet werden. Diese reichen von speziellen Fortbildungsmaßnahmen über eine Hospitation der Hebamme in der Geburtshilfe im häuslichen Umfeld bis zu engmaschigeren Überprüfungen in den Folgejahren.
Noch befinden sich einige Hebammen in der Phase der Nachbesserungen. Denn Hebammen, die vom GKV-Spitzenverband aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen bzw. Maßnahmen nachzubessern, haben hierfür weitere sechs Wochen Zeit. Im vierten und letzten Teil der Artikelserie berichten wir dann über die Ergebnisse der Überprüfung der QS-Unterlagen von den bis dahin abschließend „überprüften“ Hebammen. Den ersten Teil der Serie finden Sie hier, den zweiten hier. (ckö, ema)