Qualitätssicherung
G-BA berät neue Mindestmengen, weitere notwendig
Auf Initiative des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den letzten Monaten mehrere Beratungsverfahren zur Festlegung neuer Mindestmengen für Krankenhausbehandlungen eingeleitet. Im Interesse der Patientensicherheit müssen weitere folgen.