Qualitätssicherung

G-BA berät neue Mindestmengen, weitere notwendig

Dezember 2019

Auf Initiative des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den letzten Monaten mehrere Beratungsverfahren zur Festlegung neuer Mindestmengen für Krankenhausbehandlungen eingeleitet. Im Interesse der Patientensicherheit müssen weitere folgen.

Erfahrung rettet Leben

Bisher hat der G-BA erst zu sieben Behandlungen Mindestmengen festgelegt. Damit fallen nur rund 177.000 Operationen pro Jahr unter die Mindestmengenregelung. Angesichts von mehr als 19 Millionen vollstationären und ambulanten Eingriffen in deutschen Kliniken pro Jahr (Bertelsmann Stiftung 2019) ist dies nur ein minimaler Teil. Der Anteil komplizierter Eingriffe, für die Ärztinnen und Ärzte in besonderem Maße Erfahrung benötigen, ist deutlich höher. Die Bedeutung von Mindestmengen für die Patientensicherheit ist hinreichend belegt: In Kliniken, die die Mindestmengen nicht erreichen, ist das Risiko zu sterben zumeist signifikant höher (Nimptsch et al., 2017).

Wie werden neue Mindestmengen festgelegt?

Der G-BA muss auf Basis des allgemeinen Wissensstandes bewerten, ob zwischen der Qualität eines Behandlungsergebnisses und der erbrachten Leistungsmenge dieser Behandlung ein Zusammenhang besteht. Er beauftragt dafür das Institut für Wirtschaftlichkeit und Information im Gesundheitswesen regelmäßig mit systematischen Literaturrecherchen.

Drei Ärzte am OP-Tisch

Nach aktueller Beschlusslage berät der G-BA über die Festlegung neuer Mindestmengen für die folgenden drei Leistungen:

  • chirurgische Behandlung des Mammakarzinoms (Brustkrebs)
  • chirurgische Behandlung des Bronchialkarzinoms (Lungenkrebs)
  • Herz-Transplantationen

GKV-Spitzenverband fordert Einführung weiterer Mindestmengen

Derzeit bereitet der GKV-Spitzenverband weitere Anträge zur Einführung neuer Mindestmengen vor. Es liegen wissenschaftliche Hinweise vor, dass auch bei Schilddrüsen- und bei Darmkrebs-Operationen sowie bei der Behandlung des Bauchaorten-Aneurysmas und bei der Karotis-Revaskularisation (Wiederherstellung eines ausreichenden Blutflusses der Halsschlagader) die Behandlungssicherheit durch die Festlegung von Mindestmengen verbessert werden kann. (pfo, hos)

Bleiben Sie auf dem Laufenden