Erfahrung rettet Leben
Bisher hat der G-BA erst zu sieben Behandlungen Mindestmengen festgelegt. Damit fallen nur rund 177.000 Operationen pro Jahr unter die Mindestmengenregelung. Angesichts von mehr als 19 Millionen vollstationären und ambulanten Eingriffen in deutschen Kliniken pro Jahr (Bertelsmann Stiftung 2019) ist dies nur ein minimaler Teil. Der Anteil komplizierter Eingriffe, für die Ärztinnen und Ärzte in besonderem Maße Erfahrung benötigen, ist deutlich höher. Die Bedeutung von Mindestmengen für die Patientensicherheit ist hinreichend belegt: In Kliniken, die die Mindestmengen nicht erreichen, ist das Risiko zu sterben zumeist signifikant höher (Nimptsch et al., 2017).
Wie werden neue Mindestmengen festgelegt?
Der G-BA muss auf Basis des allgemeinen Wissensstandes bewerten, ob zwischen der Qualität eines Behandlungsergebnisses und der erbrachten Leistungsmenge dieser Behandlung ein Zusammenhang besteht. Er beauftragt dafür das Institut für Wirtschaftlichkeit und Information im Gesundheitswesen regelmäßig mit systematischen Literaturrecherchen.