Bei einem Zentrum handelt es sich um eine Einrichtung der Spitzenmedizin, die sich aufgrund medizinischer Kompetenz und Ausstattung von anderen Krankenhäusern abhebt. Die Qualitätsanforderungen an diese Zentren umfassen insbesondere Vorgaben zu Art und Anzahl von Fachabteilungen, Mindestfallzahlen und Kooperationen mit anderen Leistungserbringenden.
Expertise begründet hervorgehobenen Status
Besondere Aufgaben eines Zentrums sind krankenhausübergreifende Tätigkeiten: Ein Zentrum stellt anderen Krankenhäusern seine herausragende Expertise in Form von Beratungsleistungen zur Verfügung: Das können Leistungen für Patientinnen und Patienten anderer Krankenhäuser sein (z. B. interdisziplinäre onkologische Fallkonferenzen) oder übergreifende Aufgaben, die der stationären Patientenversorgung in Gänze zugutekommen (z. B. das Führen und Auswerten eines bundesweiten Registers). Solche Aufgaben werden zukünftig über Zentrumszuschläge finanziert, weil sie nicht über das patientenfallbezogene DRG-System abgerechnet werden können.