Krankenhäuser
Zentren: erstmals Qualitätsanforderungen festgelegt
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Anfang Dezember 2019 erstmals bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen an Zentren mit besonderen Aufgaben in den Fachbereichen seltene Erkrankungen, Onkologie, Traumatologie, Rheumatologie und Herzmedizin beschlossen. Der GKV-Spitzenverband hatte sich jahrelang für Regelungen in diesem Bereich eingesetzt und begrüßt die Festlegungen ausdrücklich.