Krankenhaus

Reform der Notfallversorgung weist in die richtige Richtung

März 2020

Der bereits seit Längerem erwartete Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung liegt seit dem 10. Januar 2020 offiziell vor. Er liefert positive Impulse zur Vereinheitlichung der bisher regional stark unterschiedlich entwickelten Notfallversorgung. Insgesamt scheinen die Maßnahmen geeignet, um die derzeit sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für das Klinikpersonal unbefriedigende Situation in Krankenhausnotaufnahmen grundlegend zu verbessern.

Das vorgelegte Versorgungskonzept ist inhaltlich stringent und verfolgt konsequent den Gedanken, dass die ambulante der stationären Versorgung, soweit möglich, vorgezogen werden sollte. Der bestehende Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen wird im Entwurf konkretisiert: So soll die notdienstliche Versorgung sowohl den rund um die Uhr bestehenden Betrieb Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern umfassen als auch einen aufsuchenden und telemedizinischen Bereitschaftsdienst.

Rolle des G-BA gestärkt

Sehr zu begrüßen ist die starke Rolle, die dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zugewiesen wird. Er erhält den Auftrag, ein bedarfsorientiertes Planungsinstrument zu entwickeln, das die Auswahl der INZ-Standorte auf Landesebene unterstützt. Für schwere Notfälle wie beispielsweise Schlaganfall oder Polytrauma soll der G-BA festlegen, wie ein Krankenhaus spezialisiert sein muss, um vom Rettungsdienst angefahren werden zu dürfen. Zudem soll er Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringung in INZ definieren. Die beabsichtigten Regelungen werden zu einer spürbaren Verbesserung der Notfallversorgung in ganz Deutschland führen.

Hürden für bundeseinheitliches Verfahren bleiben bestehen

Mithilfe eines Gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer der Notfallversorgung verbessert werden. Vorgesehen sind die digitale Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116 117 sowie der Echtzeitzugriff auf die Kapazitäten des Rettungsdienstes, der INZ und der Krankenhäuser. Aufgrund der fehlenden Grundgesetzänderung wird die Schaffung einer, insbesondere aus Patientensicht gebotenen, bundesweit einheitlichen Struktur für die GNL leider deutlich erschwert, denn: Die Teilnahme der 112-Leitstellen am GNL ist freiwillig. Ziel muss es dennoch sein, ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren zu schaffen und eine länderübergreifende Interoperabilität der eingesetzten Softwaresysteme sicherzustellen.

Eingang einer Notfallaufnahme an einem Krankenhaus

GKV-Spitzenverband sieht zentrale Forderungen umgesetzt

Mit dem Referentenentwurf wird der Rettungsdienst ein eigenständiger Leistungsbereich der GKV. Der Bereich teilt sich damit zukünftig in die medizinische Notfallrettung vor Ort und die entsprechenden medizinischen Leistungen einerseits, sowie andererseits in die Rettungsfahrten mit einem qualifizierten Rettungsmittel wie Rettungs-, Notarztwagen oder Rettungshubschrauber. Zu begrüßen ist hier die im Referentenentwurf vorgesehene Vorgabe, dass zukünftig nur noch Krankenhäuser mit Notfallstufen nach G-BA-Beschluss angefahren werden dürfen. Insgesamt erscheint die Verbindung zum stationären Notfallstufensystem gut gelungen. Zentrale Forderungen des GKV-Spitzenverbandes wurden aufgegriffen. Der Referentenentwurf zeigt, wie die Notfallversorgung in Deutschland signifikant verbessert werden kann. Die bundesweite Vereinheitlichung der Notfallstrukturen gilt es weiter voranzubringen. (kbo, swa)

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