Weltweiter Standard erreicht
Deutschland erreicht mit den neuen Kriterien einen Standard, der weltweit angewendet wird. Bei den Hausgeburten wird dabei zwischen absoluten und relativen Kriterien unterschieden:
- Absolute Kriterien: Die Risiken aus der erhobenen Krankengeschichte der Schwangeren und aktuelle Untersuchungsbefunde schließen eine Geburt im häuslichen Umfeld aus.
- Relative Kriterien: Die bestehenden medizinischen Risiken müssen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt abgeklärt und ggf. zusätzlich im Team beurteilt werden, schließen eine Geburt im häuslichen Umfeld aber nicht generell aus.
Eine Geburt im häuslichen Umfeld ist demnach z. B. nicht möglich, wenn eine Unverträglichkeit der Blutgruppen von Mutter und Kind besteht oder die Schwangere Diabetes hat und sich Insulin spritzen muss. Keinen generellen Ausschluss sehen die Kriterien dagegen z. B. bei einer Beckenanomalie vor oder wenn das Kind im Verhältnis zum anatomischen Geburtskanal der Mutter relativ groß ist.
Die Vertragspartner beabsichtigen, die Kriterien zu Hausgeburten nun zeitnah auch in die Qualitätsvereinbarung für Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser) zu übertragen. (ckö)