Geburtshilfe

Neue Qualitätsindikatoren bei Hausgeburten

Juni 2020

Den richtigen Geburtsort zu finden, ist nicht immer ganz leicht. Während bei Schwangeren ohne oder mit nur geringen medizinischen Risiken eine Geburt außerhalb einer Klinik möglich ist, kann es bei Frauen mit bestimmten Vorerkrankungen oder komplizierteren Schwangerschaftsverläufen anders sein. Ein neuer Kriterienkatalog für Geburten im häuslichen Umfeld soll Schwangeren wie freiberuflichen Hebammen bei der richtigen Entscheidung helfen.

Das neue Instrument ist Ergebnis eines jahrelangen Diskussionsprozesses zwischen den Vertragspartnern nach § 134a SGB V: dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD), dem Deutschen Hebammenverband e. V. (DHV) und dem GKV-Spitzenverband. Nun aber haben sich die Beteiligten schlussendlich über eine Aktualisierung der Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld für freiberuflich tätige Hebammen verständigen können.

Kriterien überarbeitet

Die Kriterien sind dabei mit umfangreicher Unterstützung durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften komplett überarbeitet worden. Entsprechend haben die Vertragspartner die Qualitätsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V zum 1. April 2020 angepasst. Damit ist nun auch die größte Differenz im Zusammenhang mit den Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld beseitigt: Ein fachärztliches Konsil bei Überschreitung des errechneten Geburtstermins ist nicht wie bisher schon nach 40 Schwangerschaftswochen (+/-3 Tage) notwendig, sondern erst nach 41 Wochen (+/-2 Tage). Für diese Entscheidung lagen neue Evidenzen vor.

Eine Hebamme tastet den Bauch einer Schwangeren ab

Weltweiter Standard erreicht

Deutschland erreicht mit den neuen Kriterien einen Standard, der weltweit angewendet wird. Bei den Hausgeburten wird dabei zwischen absoluten und relativen Kriterien unterschieden:

  • Absolute Kriterien: Die Risiken aus der erhobenen Krankengeschichte der Schwangeren und aktuelle Untersuchungsbefunde schließen eine Geburt im häuslichen Umfeld aus.
  • Relative Kriterien: Die bestehenden medizinischen Risiken müssen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt abgeklärt und ggf. zusätzlich im Team beurteilt werden, schließen eine Geburt im häuslichen Umfeld aber nicht generell aus.

Eine Geburt im häuslichen Umfeld ist demnach z. B. nicht möglich, wenn eine Unverträglichkeit der Blutgruppen von Mutter und Kind besteht oder die Schwangere Diabetes hat und sich Insulin spritzen muss. Keinen generellen Ausschluss sehen die Kriterien dagegen z. B. bei einer Beckenanomalie vor oder wenn das Kind im Verhältnis zum anatomischen Geburtskanal der Mutter relativ groß ist.

Die Vertragspartner beabsichtigen, die Kriterien zu Hausgeburten nun zeitnah auch in die Qualitätsvereinbarung für Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser) zu übertragen. (ckö)

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