Zu berücksichtigen sei zudem der Finanzbedarf der Pflegeversicherung: Der vom Bundesministerium für Gesundheit erfreulicherweise verfolgte Reformansatz, der Pflegeversicherung zum Ausgleich der von ihr übernommenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ab dem Jahr 2022 einen jährlichen, dynamisierten Bundeszuschuss zu gewähren, müsse sich auch in der Finanzplanung des Bundes wiederfinden.
Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, appelliert an die Bundesregierung: „Beide Maßnahmen würden die Beitragsentwicklung stabilisieren und kämen somit auch der weiteren konjunkturellen Entwicklung in Deutschland zugute. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung die notwendigen Mittel zur Stabilisierung des Beitragssatzniveaus in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen.“ (aml)