GKV-Finanzen

Bundesregierung ignoriert steigenden GKV-Finanzbedarf

April 2021

Am 24. März 2019 beschloss die Bundesregierung die Eckwerte des Bundeshaushalts 2022 - ohne dabei finanzielle Bedarfe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu berücksichtigen. Dabei wären zur mittelfristigen Stabilisierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zusätzliche Haushaltsmittel dringend erforderlich.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat auf seiner letzten Sitzung mit Erstaunen und großer Besorgnis auf den Beschluss der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2022 reagiert. Mit diesem Beschluss werde ignoriert, dass allein die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf von etwa 16 bis 19 Mrd. Euro haben wird.

Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zeigt mögliche Konsequenzen auf: „In Abhängigkeit von der weiteren pandemischen und konjunkturellen Entwicklung kann der zusätzliche Finanzierungsbedarf im Jahr 2022 noch deutlich höher ausfallen. Denn absehbar ist bereits heute, dass sich die Schere zwischen den sich pandemiebedingt ungewiss entwickelnden Einnahmen und den dynamisch steigenden Ausgaben weiter öffnet.“

Beitragssteigerungen oder Leistungskürzungen drohen

Um ab dem Jahr 2022 sowohl steigende Zusatzbeitragssätze als auch alternativ vorstellbare gesetzliche Leistungseinschränkungen für Versicherte auszuschließen, müsse der Bund den erhöhten Finanzbedarf des Gesundheitsfonds im Jahr 2022 durch ergänzende Bundesmittel ausgleichen.

Aufeinandergestapelte Münzen

Zu berücksichtigen sei zudem der Finanzbedarf der Pflegeversicherung: Der vom Bundesministerium für Gesundheit erfreulicherweise verfolgte Reformansatz, der Pflegeversicherung zum Ausgleich der von ihr übernommenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ab dem Jahr 2022 einen jährlichen, dynamisierten Bundeszuschuss zu gewähren, müsse sich auch in der Finanzplanung des Bundes wiederfinden.

Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, appelliert an die Bundesregierung: „Beide Maßnahmen würden die Beitragsentwicklung stabilisieren und kämen somit auch der weiteren konjunkturellen Entwicklung in Deutschland zugute. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung die notwendigen Mittel zur Stabilisierung des Beitragssatzniveaus in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen.“ (aml)

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