Hilfsmittel

Online-Hilfsmittelverzeichnis mit besserem Service

Juli 2021

Mehr Effizienz, Dynamik und Transparenz: Am 9. Juli 2021 ist eine neue Version des Hilfsmittelverzeichnisses online gegangen. Ab sofort können Hilfsmittel-Herstellende Anträge auf Aufnahme von Produkten ins Hilfsmittelverzeichnis sowie Änderungsanträge zu ihren bereits gelisteten Hilfsmitteln schnell und papierlos im neuen Webportal des GKV-Spitzenverbandes stellen. Antragstellende können nach ihrer Registrierung notwendige Daten eingeben, erforderliche Unterlagen hochladen und jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen.

Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst um die 36.200 Produkte – von A wie Absauggeräte bis Z wie Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Es legt sowohl die Qualitätsanforderungen der Hilfsmittel als auch die Dienstleistungsanforderungen der Leistungserbringenden hinsichtlich ihrer Informations- und Beratungspflichten fest, bildet die Grundlage für die Versorgungsverträge der Krankenkassen und sichert auf diese Weise die Qualität der Hilfsmittelversorgung.

Mann im Rollstuhl

Im modernen Webportal können einfach und gezielt alle Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses aufgerufen, sortiert, gefiltert und ausgedruckt werden. Mit wenigen Klicks lassen sich die Anforderungen an die Produkte sowie an die Leistungserbringung, aber auch technische Angaben, Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten sowie einzelne Hilfsmittel abrufen. Damit liefert das Webportal den Krankenkassen und Leistungserbringenden, aber auch interessierten Versicherten ausführliche Informationen über von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel.

Die Daten im Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses bilden dabei jeweils den aktuellen Veröffentlichungsstand ab. Bekanntmachungen im Bundesanzeiger zur Aufnahme neuer Produkte und zur Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses werden zeitgleich in das Webportal eingepflegt und sind sofort verfügbar. (wse)

Das Hilfsmittelverzeichnis finden Sie hier.

Bleiben Sie auf dem Laufenden