Hilfsmittel

Hausnotruf: Neue bundesweite Verträge geschlossen

September 2021

Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung mit Hausnotrufsystemen eröffnet pflegebedürftigen Menschen ein weitgehend selbstständiges und unabhängiges Leben. Sie tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können. Im Notfall kann per Knopfdruck ein Alarm abgesetzt werden, der an eine Hausnotrufzentrale weitergeleitet wird. Diese leitet die notwendigen und zuvor vereinbarten Hilfe-Maßnahmen in die Wege. Der GKV-Spitzenverband hat neue bundesweite Verträge über die qualitätsgesicherte Versorgung mit Hausnotrufsystemen geschlossen, in denen sich der aktuelle pflegerische und technische Stand widerspiegelt.

Mehr Qualität, mehr Transparenz, mehr Geld

Der Vertrag enthält zahlreiche Neuregelungen, die auf eine qualitative und moderne Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten mit Hausnotrufsystemen abstellen. Während der gesamten Vertragslaufzeit müssen die Produkt- und Dienstleistungsanforderungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach dem jeweils neuesten Stand erfüllt werden. Die Leistungserbringenden garantieren die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Hausnotrufsysteme und führen dazu geeignete Kontrollen wie Testauslösungen durch. Weiterhin wird klargestellt, dass eine Präqualifizierung erforderlich ist, d. h., die Leistungserbringenden müssen vorab nachweisen, dass sie für die Versorgung qualifiziert und sachlich ausgestattet sind.

Eine Frau hält einen Notrufknopf.

Neben qualitätsverbessernden Aspekten zielt der neue Vertrag auch auf eine bessere Beratung ab. Versicherte müssen zunächst über eine geeignete mehrkostenfreie Hausnotrufleistung und Maßnahmen für ihre konkrete Versorgungssituation aufgeklärt werden. Des Weiteren müssen sie in die Handhabung der Geräte eingewiesen werden. Entscheiden sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten, ist dies von den Leistungserbringenden ebenso wie die Beratung zu dokumentieren. Die Dokumentationen können jederzeit von den Pflegekassen eingesehen werden. Sofern bestimmte vertragliche Regelungen von den Vertragspartnern nicht eingehalten werden, können die Pflegekassen selbst bestimmte Sanktionsmaßnahmen ergreifen. Dabei können sie z. B. eine angemessene monetäre Vertragsstrafe verlangen oder den Vertragspartner bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen für bis zu zwei Jahren von der Versorgung ausschließen.

Die Vergütung wurde leistungsgerecht angehoben und gilt mindestens bis Ende 2025.

Flächendeckende wohnortnahe Versorgung gesichert

Es wurden bereits neue Verträge mit einigen größeren Hausnotrufanbietern geschlossen. Altverträge wurden vom GKV-Spitzenverband gekündigt. Alle vertragsungebundenen Leistungsanbieter können den bereits geschlossenen Verträgen grundsätzlich beitreten. Damit erfolgt eine Umstellung aller Altverträge auf ein einheitliches Qualitätsniveau in der Versorgung. Somit wird eine bundesweit wohnortnahe und dem technischen Stand entsprechende Versorgung sichergestellt. (cmg)

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