So zeigt beispielsweise der deutliche Ausgabenanstieg von 2020 auf 2021 in Höhe von 1,54 Mrd. Euro, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine Verbesserung der Vergütung und auf eine angemessene Berücksichtigung der Personal-, Sach- und Raumkostenentwicklung wirkt.
Gesetzliche Grundlage für Preisentwicklung
Der Gesetzgeber hat 2019 mit dem TSVG festgeschrieben, dass die Vertragspartner bei den Preisvereinbarungen insbesondere die Entwicklung der Personal- und Sachkosten sowie die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis berücksichtigen müssen. Bei der Anpassung der Preise erfolgt demnach immer eine retrospektive Betrachtung der Entwicklung dieser Kriterien seit der letzten Vergütungsanpassung.
Schwierige Ausgangslage für die weitere Entwicklung der Preise
Die derzeitige politische Weltlage mit kriegsbedingter Energiekrise und Rekordinflation ist für Leistungserbringende und GKV jedoch eine große Herausforderung: Obwohl die Vergütungen der Leistungserbringenden in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind, fordern die Leistungserbringerverbände in manchen Heilmittelbereichen weiterhin zweistellige Vergütungserhöhungen, um insbesondere Inflation und gestiegene Energiepreise ausgleichen zu können. Diese Forderungen treffen auf eine GKV, die das im kommenden Jahr drohende 17-Mrd.-Defizit nur mithilfe von Beitragserhöhungen ausgleichen kann, was den Verhandlungsspielraum erheblich begrenzt.