Diese Pläne der Bundesregierung gehen aus Sicht des Verwaltungsrates in eine völlig falsche Richtung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen führen bereits jedes Jahr millionenfach Beratungen bei ihren Versicherten durch. Dabei unterstützen die Krankenkassen die Versicherten auch über den gesetzlichen Auftrag hinaus als Wegweiser im Gesundheitswesen und in der Pflege. Die politisch gewollte ergänzende Beratung durch die UPD stellt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und ist folglich aus Steuermitteln zu finanzieren.
Fragwürdige Finanzierung
Zudem ist die von der Regierung geplante verpflichtende Finanzierung durch die GKV verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig. Denn das vorgesehene Beratungsangebot der UPD soll auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet sein – unabhängig vom Inhalt des Versicherungsumfangs in der GKV.
Der Verwaltungsrat ist mit seiner Kritik nicht allein: Übereinstimmend beurteilt die große Mehrzahl der Beteiligten (Patientenorganisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Verbraucherzentrale Bundesverband und andere) den im Referentenentwurf skizzierten Weg als ungeeignete Lösung.