Prävention und Gesundheitsförderung

Zweiter Präventionsbericht der NPK veröffentlicht

September 2023

Am 29. Juni 2023 hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) ihren zweiten Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben und auf ihrer Homepage veröffentlicht. Der Bericht schafft Transparenz über das auf dem Präventionsgesetz basierende Engagement der Mitglieder der NPK zu Prävention sowie zu Gesundheits‑, Sicherheits- und Teilhabeförderung. Zudem zeichnet er die Entwicklung dieser Themenfelder seit dem ersten, 2019 vorgelegten Präventionsbericht nach.

Grundsätzlich kann vermeldet werden: Der Bericht zeigt positive Entwicklungen. Trotz erheblicher Einschränkungen konnten viele Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote während der Corona-Pandemie weiter stattfinden, weil die Sozialversicherungsträger praktikable und kreative Lösungen für die Umsetzung unter den erschwerten Bedingungen gefunden haben. Außerdem analysiert der Bericht die Folgen der Pandemie und zeigt damit verbundene Handlungsbedarfe auf.

Drei Menschen an einem Tisch mit viel Gemüse besuchen einen Kochkurs

Deutlich wird dabei, dass sozial benachteiligte Gruppen besonders von gesundheitlichen Nachteilen betroffen, aber gleichzeitig oft schwer für Gesundheitsförderung und Prävention erreichbar sind. Für alle Teile der Bevölkerung, insbesondere für besonders betroffene, bedarf es verlässlicher sozialer Rahmenbedingungen und niedrigschwelliger Angebote.

Prävention braucht Verbindlichkeit

Durch den „Health in All Policies“-Ansatz, Gesundheit gesamtgesellschaftlich in allen Politikfeldern zu verankern, können alle Determinanten, die Einfluss auf die Gesundheit der Menschen haben, beeinflusst werden. Dies erfordert eine aufgabengerechte und gesicherte Finanzierung durch alle Zuständigen und Verantwortlichen auf allen föderalen Ebenen. Auch die nationale Präventionsstrategie kann ihr volles Potenzial nur entfalten, wenn über die Sozialversicherungsträger hinaus auch alle übrigen Akteure ihre gesundheitsfördernden Aufgaben verbindlich wahrnehmen. (vbo)

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