Digitalisierung im Gesundheitswesen
Zwei Gesetze für die Digitalisierung
Die Entwürfe eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung (Digital-Gesetz - DigiG) und Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) haben am 2. Februar 2024 den Bundesrat passiert und werden vermutlich noch im Februar 2024 in Kraft treten. Mit den beiden Gesetzen werden wichtige und dringend nötige Weichen für ein digitales Gesundheitswesen gestellt. Jedoch enthalten sie aus GKV-Sicht auch kritisch zu beurteilende Punkte.