Ambulantes Operieren
Hybrid-DRG: Vereinbarung für das Jahr 2025 gefasst
Zur Förderung der Ambulantisierung werden seit diesem Jahr ausgewählte operative Leistungen über die sogenannten Hybrid-DRG vergütet. Damit können sowohl ambulante Vertragsärztinnen und Vertragsärzte als auch Krankenhäuser Leistungen der speziellen sektorgleichen Vergütung abrechnen. Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich zum 31. März 2024 auf eine Erweiterung des Leistungskatalogs ab dem Jahr 2025 geeinigt.