Für Vergütungsfragen im Bereich der Pflegeversicherung sind Schiedsstellen auf Landesebene zuständig. Über Angelegenheiten der Qualitätssicherung, der Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards entscheidet der Qualitätsausschuss Pflege oder - wenn eine Vereinbarung oder ein Beschluss nicht durch einvernehmliche Einigung zustande kommt – auf Verlangen einer Vertragspartei der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege.
Die Verfahren erfolgen in der Regel vor einer paritätisch besetzten Schiedsstelle mit zwei unparteiischen Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden. Schiedsstellen, in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung Schiedsämter benannt, werden auf Landesebene und auf Bundesebene gebildet. Die Schiedsstellen und Schiedsämter setzen mittels Schiedsspruch die streitigen Vertragsinhalte fest. Sie haben insofern denselben Gestaltungsspielraum wie die Vertragspartner. Der Vertrag hat meist auch gegenüber Dritten verbindliche Wirkung (Normverträge). Die Schiedsstellen auf Landesebene unterstehen der Aufsicht der Länder, die Schiedsstellen auf Bundesebene der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.