Aufgrund der Fülle an Details und Informationen aus den G-BA-Beschlüssen macht ihr mittlerweile riesiger Umfang jedoch eine schnelle Information für die Ärzteschaft nahezu unmöglich. Zudem ist die verrechtlichte Sprache für behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die im Praxisalltag gegebenenfalls innerhalb weniger Minuten eine Therapieentscheidung treffen müssen, unpraktikabel.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nutzen elektronische Programme zur Organisation Ihres Praxisalltags, die Praxisverwaltungssysteme (PVS) genannt werden. Aktuelle Preis- und Produktinformationen zu über 80.000 Arzneimitteln können die Ärztinnen und Ärzte dort einsehen und unterstützen sie schon heute beim Verordnungsprozess.
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz von Mai 2017 wurden die Grundlagen für die Weiterentwicklung dieser Praxissoftware geschaffen. In Zukunft wird es durch ein Informationssystem ergänzt werden, das die Ergebnisse der G-BA-Beschlüsse zu neuen Arzneimitteln situationsadäquat und nutzerorientiert als Grundlage für eine adäquate Therapie bei Patientinnen und Patienten ankommen lässt. Ärztinnen und Ärzte haben den Stellenwert eines neuen Arzneimittels bei der Therapieentscheidung bereits gegenwärtig zu berücksichtigen, können sich dabei jedoch noch nicht adäquat durch aufbereitete Informationen der G-BA-Beschlüsse in ihrem Wissensstand vergewissern.