Krankenhaus

Entlassmanagement wird einfacher und besser

März 2019

Der Rahmenvertrag für das Entlassmanagement in Krankenhäusern ist seit Oktober 2017 in Kraft. Nun haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband erneut auf eine Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag verständigt. Was genau wird einfacher und besser?

Weniger Papier

Bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten aus dem Krankenhaus kann die Unterstützung der Krankenkasse erforderlich sein. Diese ist nur möglich, wenn der oder die Betroffene schriftlich zugestimmt hat. Musste bislang die Einwilligungserklärung physisch vom Krankenhaus an die Krankenkasse übermittelt werden, so genügt seit dem 1. Januar 2019 die elektronische Information vom Krankenhaus an die Krankenkasse, dass die Einwilligung vorliegt.

Eine Ärztein und ein Arzt im Gespräch mit einem Patienten

Frühere Verordnung von Hilfsmitteln

Hilfsmittel bei einer Krankenhausentlassung bereitzustellen, benötigt oft Vorlauf. Deshalb soll die Verordnung von Hilfsmitteln nun rechtzeitig - also schon vor dem Entlasstag – erfolgen können. Zu beachten ist: Nicht unter das Entlassmanagement fallen Hilfsmittel, die ausschließlich während der Krankenhausbehandlung erforderlich sind.

Neue Formulare

  • Patienteninformation und Einwilligungserklärung wurden an die Erfordernisse der Datenschutzgrundverordnung angepasst. Dies erfolgte bereits im Mai letzten Jahres, jetzt sind die angepassten Formulare auch Vertragsbestandteil.
  • Außerdem wurden für die Beantragung von Anschlussrehabilitation bundeseinheitliche Vordrucke vereinbart. Spätestens ab dem 1. Januar 2020 sind diese neuen Formulare von allen Krankenhäusern zu verwenden. (imö)

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