Qualitätssicherung im Krankenhaus
Endlich sollen Konsequenzen bei Qualitätsmängeln möglich werden
Trotz guter Ergebnisse und Verbesserungen leidet die Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an einem Problem: Verstöße von Leistungserbringern gegen verbindliche Qualitätsanforderungen haben bisher keine nennenswerten Konsequenzen. Es fehlen die rechtlichen Möglichkeiten und Instrumente, die Anforderungen auch mit Sanktionen durchsetzen zu können (vgl. hier). Das wird sich jetzt mit der neuen Qualitätsförderungs- und Durchsetzungsrichtlinie des G-BA ändern. Sie steht kurz vor der Abstimmung im Plenum des G-BA.