Die zurückliegende Wintersaison 2022/2023 war durch eine relativ starke und früh einsetzende Erkältungswelle geprägt. Verursacht wurden viele dieser akuten Atemwegserkrankungen durch SARS-CoV-2-, RSV- oder auch Grippeviren (siehe z. B. 2023-12.pdf).
Neben Antibiotika werden auch nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, wie z. B. Hustensäfte, gegen akute Atemwegserkrankungen eingesetzt und verordnet. Letztere können nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zulasten der GKV verordnet werden. Betrachtet man die Verordnungen von Mitteln gegen akute Atemwegserkrankungen für diese Altersgruppe, kann man den frühen Anstieg der Infektionen und das zwischenzeitlich hohe Niveau sehr gut nachvollziehen: So lag die Anzahl der verordneten Packungen Ende des Jahres 2022 mit teils fast einer Million pro Woche deutlich über der Anzahl der Vorjahre. Seit Beginn des Jahres 2023 sind die Verordnungen ähnlich dem Niveau der Verordnungen zu Beginn der Jahre 2019 bzw. 2020.