Teilhabe und informierte Entscheidung ermöglichen
Vor der Krankenhausaufnahme soll dies durch eine gezielte Vorbereitung bei elektiven Eingriffen erreicht werden. Hierfür werden den Patientinnen und Patienten relevante und geeignete Informationen bereitgestellt. Zudem soll das Aufnahmemanagement effektiv gestaltet werden, indem frühzeitig Gespräche geführt und alle erforderlichen Informationen eingeholt werden.
Ein weiteres Ziel des Qualitätsvertrages besteht darin, die Kommunikationsprozesse mit dem Patienten bzw. der Patientin und den Angehörigen oder anderen Personen aus dem Umfeld während der Krankenhausbehandlung zu verbessern. Damit soll auch die Teilhabe und informierte Entscheidung der zu behandelnden Person unterstützt werden. Mithilfe von speziell geschultem Personal und einer erhöhten Personalkontinuität sollen die Prozesse der Diagnostik, Therapie und Pflege effektiver gestaltet werden. Bei der Entlassung steht vor allem die Organisation einer lückenlosen Anschlussversorgung im Fokus.
Erste Erfolge erkennbar
In Abhängigkeit von spezifischen Qualitätskennzahlen beteiligt sich die AOK Rheinland/Hamburg an den erforderlichen Personalkosten. Der Qualitätsvertrag lief von Juli 2020 bis zum 30. Juni 2023. Die Umsetzung des Qualitätsvertrags zeigt erste Erfolge, so dass er nun bis zum 31. Dezember 2028 verlängert wird. (jma)