stationäre Versorgung

Qualitätsverträge in der Praxis (Teil 3)

September 2023

Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern sollen Anreize für eine qualitativ bessere stationäre Versorgung bieten. In mehreren vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Themenbereichen dienen sie auch dazu, besonders vulnerable Patientengruppen besser versorgen zu können.

Qualitätsverträge können beispielsweise in der endoprothetischen Gelenkversorgung, in der Schmerztherapie oder bei der Respiratorenentwöhnung von langzeitbeamteten Patientinnen und Patienten abgeschlossen werden. Nachdem wir in Teil 1 bereits einen Qualitätsvertrag zum Fast-Track-Operationsverfahren sowie in Teil 2 einen Vertrag zur Reduzierung von postoperativem Delir vorgestellt hatten, folgt nun ein drittes Beispiel.

Beispiel 3: Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus (AOK Rheinland/Hamburg)

Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen weisen einen erhöhten Hilfebedarf auf, sodass speziell für diese Patientengruppe eine besondere Pflege und Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Diese führt zu einem erhöhten Pflegeaufwand sowie besonderen Anforderungen an die Diagnostik und Therapie.

Der Qualitätsvertrag der AOK Rheinland/Hamburg mit dem Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf soll insgesamt dazu beitragen, für diese spezielle Patientengruppe eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sicherzustellen, die auf ihre besonderen Belange eingeht. Hierzu zählen vor allem ein spezielles und optimiertes Aufnahme- und Entlassmanagement. Außerdem sollen die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Behandlungsprozess gesondert berücksichtigt werden.

Eine Krankenschwester und eine Angehörige kümmern sich im Krankenhaus um einen älteren Mann.

Teilhabe und informierte Entscheidung ermöglichen

Vor der Krankenhausaufnahme soll dies durch eine gezielte Vorbereitung bei elektiven Eingriffen erreicht werden. Hierfür werden den Patientinnen und Patienten relevante und geeignete Informationen bereitgestellt. Zudem soll das Aufnahmemanagement effektiv gestaltet werden, indem frühzeitig Gespräche geführt und alle erforderlichen Informationen eingeholt werden.

Ein weiteres Ziel des Qualitätsvertrages besteht darin, die Kommunikationsprozesse mit dem Patienten bzw. der Patientin und den Angehörigen oder anderen Personen aus dem Umfeld während der Krankenhausbehandlung zu verbessern. Damit soll auch die Teilhabe und informierte Entscheidung der zu behandelnden Person unterstützt werden. Mithilfe von speziell geschultem Personal und einer erhöhten Personalkontinuität sollen die Prozesse der Diagnostik, Therapie und Pflege effektiver gestaltet werden. Bei der Entlassung steht vor allem die Organisation einer lückenlosen Anschlussversorgung im Fokus.

Erste Erfolge erkennbar

In Abhängigkeit von spezifischen Qualitätskennzahlen beteiligt sich die AOK Rheinland/Hamburg an den erforderlichen Personalkosten. Der Qualitätsvertrag lief von Juli 2020 bis zum 30. Juni 2023. Die Umsetzung des Qualitätsvertrags zeigt erste Erfolge, so dass er nun bis zum 31. Dezember 2028 verlängert wird. (jma)

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